Regionstypisches Getreide

Unsere Landwirte:

  • Josef Fleischer, Unterschwarzach
  • Josef Krattenmacher, Hittelkofen
  • Stefan Reck, Haidgau/Wengen

Erzeugerregeln für das OberschwabenKorn

Umweltschonend Getreide anzubauen und ein regionales Qualitätsmehl zu erzeugen – dass ist das Anliegen von OberschwabenKorn. Unsere Grundsätze haben wir in den Erzeugerregeln formuliert. Alle Mitglieder der Erzeugergemeinschaft OberschwabenKorn haben sich verpflichtet, diese Erzeugerregeln einzuhalten.

Unsere Auffassung von naturnaher Landwirtschaft und umweltbewahrender Produktion bedingt, dass alle unsere Getreidesorten frei von Gentechnik sind. Regionstypische, traditionelle Anbausorten und ausgereifte Anbaumethoden sind ein guter Weg, um ein Korn von höchster Qualität zu erzeugen. Wir stehen dafür ein.

Die Erzeugerregeln:

Bodenbearbeitung:
Die Intensität der Bodenbearbeitung ist auf das notwendige Maß zu beschränken (Nitratauswaschungsgefährdung). Wendende Bodenbearbeitung ist aber nach Mais vor Weizen zur Vermeidung von Fusariumpilzbefall durchzuführen.

Fruchtfolge:
Vor Weizen, Dinkel steht eine Gesundungsfrucht, um die Erreger der Halmbruchkrankheit zu verringern. Jährlich müssen mindestens drei Kulturen oder Kulturgruppen mit einem Mindestanteil von 20 % je Gruppe an der Ackerfläche des Unternehmens angebaut werden. Der Anteil von Mais an der Ackerfläche darf 40 % nicht überschreiten.

Sorte/Saatgut:
Hauptsorte Franckenkorn. Die Verwendung von reinem und gesundem Saatgut ist verpflichtend für die Landwirte. Sorten dürfen nur rein ausgesät werden. Der Anbau von gentechnisch veränderten Sorten ist nicht erlaubt.

Nährstoffversorgung/Düngung:        
Düngemittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis entsprechend der Düngeverordnug angewandt werden.
Die Nährstoffversorgung wird nach den Ergebnissen der Bodenproben errechnet. Nur so kann eine ausgeglichene Versorgung der Pflanzen erzielt werden. Um die hohen Qualitäten zu erzeugen wird mit organischen und mineralischen Düngern gearbeitet.
Die Anwendung von Klärschlamm im Betrieb ist nicht erlaubt.

Ackerrandstreifen:
Jeder Mitgliedsbetrieb muß an einem Schlag an der Stirnseite, einen Ackerrandstreifen mit mindestens einer Maschinenbreite anlegen. Die Mischung beinhalten viele verschiede Pflanzenarten um den Insekten möglichst lange blühende Pflanzen zu bieten. Auf diesem Streifen darf auch keinerlei Herbizid angewendet werden. Frühester Mulchzeitpunkt ist der 15. August.